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Berufliche Weiterbildungskurse zur Anpassungsfortbildung (Fachkurse) mit mindestens 8 und höchstens 240 Unterrichtseinheiten.
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Weiterbildungsträger, die mit ihrem beruflichen Weiterbildungsangebot schon mindestens 3 Jahre am Markt sind.
Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 30 % bzw. Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 50 % für Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Der Antrag ist rechtzeitig vor Kursbeginn, möglichst als Halbjahres- oder Jahresantrag, bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen.
zur ESF-Seite: Antragsformular, Merkblatt und weitere Downloads